Vorsorgevollmacht

Brauche ich das?

Schneller als man denkt, tritt ein Vorsorgefall ein. Darunter versteht man den Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Mit einer Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer mich in diesem Fall vertreten soll. Dies kann eine, aber auch mehrere Personen sein. Der Vorteil liegt darin, dass ich mir diese Person selbst aussuchen kann und mir diese nicht durch das Gesetz oder das Gericht vorgegeben wird. Außerdem unterliegt die bevollmächtigte Person einer wesentlich geringeren gerichtlichen Kontrolle als ein gesetzlich bestellter Erwachsenenvertreter.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht hat zwingend vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zu erfolgen. Darin wird festgelegt, für welche Angelegenheiten die eingesetzte Person oder die eingesetzten Personen tätig werden sollen. Die Vorsorgevollmacht ist im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) zu registrieren. Der Eintritt des Vorsorgefalls ist ebenfalls zu registrieren und erlangt die Vorsorgevollmacht erst dann Wirksamkeit.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf ist ebenfalls im ÖZVV zu registrieren.