Das Erbrecht des Lebensgefährten
Hat der Lebensgefährte einen gesetzlichen Erbanspruch? Unabhängig davon, wie lange sich Personen in aufrechter Lebensgemeinschaft befunden haben, gewährt das gesetzliche Erbrecht dem bloßen Lebensgefährten nicht dieselben Rechte, wie einem Ehegatten oder einem eingetragenen Partner. Der Lebensgefährte, der zumindest drei Jahre lang vor dem Tod des Verstorbenen mit diesem im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, hat zwar ein gesetzliches Erbrecht, allerdings bloß „im letzten Rang“. Das gesetzliche Erbrecht des Lebensgefährten setzt somit voraus, dass kein anderer…