Viele Menschen möchten rechtzeitig vorsorgen und ihren Nachlass klar regeln. Dennoch zeigt die Praxis immer wieder, dass gerade beim Testament häufig Fehler passieren, die später zu Streit innerhalb der Familie führen können.
Kein (gültiges) Testament vorhanden
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht oft nicht den persönlichen Vorstellungen. Besonders bei Patchwork-Familien oder Lebensgemeinschaften kann das zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Formfehler beim eigenhändigen Testament
Das eigenhändig errichtete Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Bereits kleine Formfehler können zur Ungültigkeit des Testaments führen. Dabei kann es sich beispielsweise um nur zum Teil handgeschriebene Texte oder eine fehlende Unterschrift handeln.
Unklare oder widersprüchliche Formulierungen
Formulierungen, wie „Mein Vermögen soll gerecht aufgeteilt werden“, sind rechtlich oftmals zu unbestimmt. Derartige Unklarheiten können zu Auslegungsstreitigkeiten unter den Erben führen.
Pflichtteilsansprüche werden übersehen
Die Grenze der Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht liegt im Pflichtteilsrecht. Wenn eine pflichtteilsberechtigte Person im Testament nicht bedacht wird, bestehen diese Pflichtteilsansprüche dennoch und können in der Praxis zu Konflikten oder finanziellen Überraschungen führen.
Testament wird nicht aktualisiert
Wenn die Familienverhältnisse sich ändern, wie zB durch Heirat, Scheidung, durch die Geburt eines Kindes oder den Erwerb einer Immobilie, kann eine Änderung des Testaments erforderlich sein. Ein einmal errichtetes Testament sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Fazit
Ein sorgfältig gestaltetes Testament kann helfen, Streit zu vermeiden und den eigenen letzten Willen klar umzusetzen. Gerade bei komplexeren Familien- oder Vermögensverhältnissen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

