Kann ich nach Eintritt der Zerrüttung tun, was ich möchte?
Wenn zB von einem Ehegatten bereits eine Scheidungsklage eingebracht wurde und somit die Zerrüttung der Ehe zugestanden wurde, spielen Eheverfehlungen nach Eintritt der Zerrüttung für die Scheidung an sich keine Rolle mehr.
Weitere Eheverfehlungen können sich jedoch auch nach bereits eingetretener Zerrüttung noch auf die Entscheidung über das Verschulden auswirken, wenn die weitere Eheverfehlung die Zerrüttung noch vertiefen, also verschlimmern kann. Denn auch, wenn ein gewisser Zerrüttungsgrad bereits eingetreten ist, sind die Ehegatten nach wie vor zur anständigen Begegnung und zur ehelichen Treue verpflichtet.
Ausschlaggebend ist daher vor allem, ob die Zerrüttung bereits zum völligen Erlöschen der ehelichen Gesinnung geführt hat und eine Vertiefung der Zerrüttung gar nicht mehr möglich ist; nur dann sind weitere Eheverfehlungen nicht mehr zu berücksichtigen.

