Besitzstörungsklage

Abzocke durch Androhung einer Besitzstörungsklage? Unternehmen, wie zum Beispiel „Zupf Di“, werben mit Provisionen für mögliche Besitzstörungshandlungen, die von Personen gesichtet werden. Diese Personen werden aufgefordert, Bilder von der Besitzstörungshandlung zu machen und dem Unternehmen zu übermitteln. Anschließend wird der Besitzer kontaktiert und dessen Besitzstörungsansprüche geltend gemacht. Dabei geht es offenbar  weniger um die Beseitigung der Besitzstörungshandlung oder deren zukünftige Unterlassung, sondern vielmehr darum, Geld damit zu verdienen. Schließlich werden die Störer aufgefordert, neben…

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ZUPF DI – oder doch nicht?

Das Geschäftsmodell von Zupf Di könnte nun ein Ende haben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss vom 25.01.2024 (4 Ob 5/24z) entschieden, dass das von Zupf Di betriebene Abmahnwesen in Besitzstörungsangelegenheiten rechtswidrig ist.  Zupf Di lockt Kunden mit einer Provision von EUR 200,00, wenn diese ein Foto einer möglichen Besitzstörungshandlung (zum Beispiel das Parken vor einer Einfahrt) übermitteln. Zupf Di fordert dann vom Störer einen Betrag von EUR 399,00 und verzichtet im Gegenzug auf die Einbringung einer Besitzstörungsklage. Dieses…

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